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   VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 3 M 13.01961   

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https://dejure.org/2014,435
VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 3 M 13.01961 (https://dejure.org/2014,435)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.01.2014 - AN 3 M 13.01961 (https://dejure.org/2014,435)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Januar 2014 - AN 3 M 13.01961 (https://dejure.org/2014,435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erinnerungsverfahren; baurechtlicher Vorbescheid; Erstattungsfähigkeit privater Gutachten durch Bauherrn bei Nachbarklage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 KSt 1008.07

    Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten nach in Vorlagetretung des Bürgervereins

    Auszug aus VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 3 M 13.01961
    Die Einholung eines Privatgutachtens durch eine Partei ist daher nur dann ausnahmsweise als notwendig anzuerkennen, wenn die Partei mangels genügender eigener Sachkunde die ihr Begehren tragenden Behauptungen nur mit Hilfe des eingeholten Gutachtens darlegen oder unter Beweis stellen kann, also eine "prozessuale Notlage" vorliegt, wenn also ein Kläger oder Beigeladener als Laie mit dem Nachvollziehen von Berechnungen oder technischen Zusammenhängen überfordert wäre und es seine prozessuale Mitwirkungspflicht gebietet, sich selbst sachkundig zu machen (vgl. BVerwG v. 24.7.2008 - 4 KST 1008.07; juris).
  • VGH Bayern, 23.03.2011 - 1 M 09.2344

    Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vorgelegtes Privatgutachten über die

    Auszug aus VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 3 M 13.01961
    Vorausgesetzt ist, dass die Zuziehung in diesem Stadium bereits notwendig war und die vorprozessuale Tätigkeit des Gutachters in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Prozess steht (BayVGH v. 23.3.2011 - 1 M 09.2344; juris).
  • VGH Bayern, 12.09.2008 - 13 M 08.1271

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Privatgutachten

    Auszug aus VG Ansbach, 14.01.2014 - AN 3 M 13.01961
    Gutachterkosten aus dem behördlichen Ausgangsverfahren lassen sich dagegen nie berücksichtigen (BayVGH v. 12.9.2008; 13 M 08.1271, juris).
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